Versorgungsamt Wiesbaden
Ratsuchende können sich hier über das Bundesversorgungs-, Schwerbehinderten-, Opferentschädigungs-, Häftlingshilfe-, Soldatenversorgungs- und Zivildienstentschädigungsgesetz informieren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungsamtes nehmen unter anderem Anträge entgegen oder helfen beim Ausfüllen, stellen Schwerbehindertenausweise aus und beraten in den genannten Angelegenheiten.
Sofern eine Erörterung anhand der persönlichen Akte gewünscht ist, wird vorab um eine telefonische Terminvereinbarung unter 0611 / 7157-0 gebeten.
Die Anliegen der Ratsuchenden zu den Themen Bundesversorgungs-, Schwerbehinderten-, Opferentschädigungs-, Häftlingshilfe-, Soldatenversorgungs- und Zivildienstentschädigungsgesetz können stattdessen gerne telefonisch unter der Rufnummer 0611 / 7157-0 oder per Mail an: poststelle@havs-wie.hessen.de geklärt werden.
Das Versorgungsamt Wiesbaden bietet im Jahr 2025 an folgenden Dienstagen Sprechstunden im Hofheimer Rathaus an:
- 21.01.2025
- 11.03.2025
- 20.05.2025
- 15.07.2025
- 16.09.2025
- 18.11.2025
Die Termine finden von 13 bis 16 Uhr im Raum Buccino des Rathaus-Anbaus statt. Der Zugang befindet sich im Richard-Zorn-Weg (neben der Tankstelle).
Auskunft und Beratung erhalten Sie über das:
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
Bundeserziehungsgeldgesetz (BerzGG)
Zivildienstgesetz (ZDG)
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Die Mitarbeiter/innen des Versorgungsamtes nehmen hierbei u.a. Anträge entgegen oder helfen Ihnen beim Ausfüllen, stellen Schwerbehindertenausweise aus und beraten Sie in den oben aufgeführten Angelegenheiten.
Sofern Sie eine Erörterung Ihrer Angelegenheit anhand Ihrer Akten wünschen, rufen Sie bitte spätestens zwei Tage vor dem Termin im Versorgungsamt an, damit die Akten zum Termin mitgebracht werden können
(Tel. 0611/71570).
Für die Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen und die Aufnahme von Anträgen ist dies nicht notwendigerweise erforderlich. Bitte bringen Sie ggf. den letzten (Feststellungs-) Bescheid zum Termin mit.