Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme
Leistungsbeschreibung
Strahlenschutzverantwortliche sorgen dafür, dass Vorschriften zum Strahlenschutz eingehalten werden.
Als Unternehmen müssen Sie der zuständigen Behörde für Strahlenschutz Angaben zur Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, mitteilen. Sie müssen die Behörde auch darüber informieren, wenn sich diese Person ändert.
Besteht, wie bei Gemeinschaftspraxen, das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person, müssen Sie alle vertretungsberechtigten natürlichen Personen benennen und die Ansprechperson für die Behörde kennzeichnen.
Teaser
Ändert sich in Ihrem Unternehmen die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Voraussetzungen
- Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der strahlenschutzverantwortlichen oder der vertretungsberechtigten Person ergeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis zur Zuverlässigkeit, zum Beispiel Führungszeugnis (Belegart O)
- aktueller Handelsregisterauszug
- bei Ärztinnen und Ärzten: Approbationsurkunde
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 43.1 - Immissionsschutz (Metall, Strahlenschutz)
Kreuzberger Ring 17a + b
65205
+49 611 3309-2449
+49 611 3309-2444
immissionsschutz-wi(at)rpda.hessen.de
Strahlenschutz-Wi(at)rpda.hessen.de
zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - IV / Wi 43.1
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Mainzer Straße 80
65189
+49 611 815-0
+49 611 815-1941
poststelle(at)umwelt.hessen.de
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat