Tierheim betreiben
Für den Betrieb eines Tierheims ist mancherorts die Kommune zuständig.
Leistungsbeschreibung
Einige Kommunen sind für den Betrieb des im Umkreis befindlichen Tierheims zuständig. Andere Kommunen beteiligen sich lediglich an den Kosten für den Betrieb eines Tierheims, der in solchen Fällen oftmals von Vereinen geführt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Nordring 33
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Postfach 14 80
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
veterinaerwesen(at)mtk.org
Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191