Tierarzneimittel

Leistungsbeschreibung

Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, zur Zulassung, zur Abgabe, zur Anwendung oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel. Im speziellen werden die Arzneimittel geregelt, die zur Anwendung bei Tieren kommen, die der Lebensmittelgewinnung dienen (Fleisch, Milch Eier, etc.)

An wen muss ich mich wenden?

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.


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Zuständige Stellen und Formulare

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  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

    Nordring 33
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

    Postfach 14 80
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-6191
06192 201-6192

https://www.mtk.org
veterinaerwesen(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191

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  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Wilhelminenstraße 1-3
    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 6151 12-6846
+49 6151 12-6498

Veterinaerdezernat(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.