Tierärztliche Hausapotheke anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen. Die gilt ebenso für die Änderung und Aufgabe der tierärztlichen Hausapotheke.
Hinweis: Das Betreiben tierärztlicher Hausapotheken ist personengebunden. Die Betreiberin / der Betreiber kann sich jedoch von einer Tierärztin / einem Tierarzt vertreten lassen.
Verfahrensablauf
Sie können die Anzeige persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen, die Ihnen eine Apothekenbescheinigung ausstellt. Eine Dezernentin / ein Dezernent überprüft im Rahmen eines Vor-Ort-Termins die tierärztliche Hausapotheke.
An wen muss ich mich wenden?
An das für den Praxisort zuständige Regierungspräsidium
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine beglaubigte Kopie der tierärztlichen Approbationsurkunde.
Zur weiteren Kontaktaufnahme ist die Angabe der genauen Anschrift (mit Telefonnummer und Mail-Anschrift) sinnvoll.
Formblätter für Anzeigen der tierärztlichen Hausapotheke können Sie auf der Homepage der zuständigen Behörde finden (z.B. über Umwelt & Verbraucher, Veterinärwesen, Tierarzneimittel).
Überwachung des Verkehrs mit Arznei- und Betäubungsmitteln für Tiere (Regierungspräsidium Gießen)
Tierarzneimittelüberwachung (Regierungspräsidium Darmstadt)
Tierarzneimittel (Regierungspräsidium Kassel)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen derzeit 45,00 Euro zuzüglich 3,20 Euro Gebühren für jede gewünschte Mehrausfertigung (Stand Juni 2014).
Rechtsgrundlage
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Arzneimittelgesetz (AMG)
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
+49 6151 12-6846
+49 6151 12-6498
Veterinaerdezernat(at)rpda.hessen.de
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.