Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

Sofern Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise vergorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen, sind Sie verpflichtet, im Lieferantenverzeichnis sowohl die entsprechenden Lieferbetriebe als auch die übernommenen Produkte anzugeben.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernommen haben, sind Sie zur Angabe der Lieferbetriebe und der übernommenen Produkte in Form des Lieferantenverzeichnisses verpflichtet.

Es handelt sich um eine reine Meldung. Es wird kein Bescheid durch die Behörde erstellt.

Verfahrensablauf

  • Die Meldung des Lieferantenverzeichnisses zur Weinerzeugung aus fremden Erzeugnissen können Sie online erstellen und übermitteln. Falls das nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
  • Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:
    • Rufen Sie das OnlineFormular Traubenernte-/ Weinerzeugungsmeldung à WEM aus fremder Erzeugung & LV auf. Im Formular werden Sie Schritt für Schritt durchgeführt.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Bei Mengen, die den festgelegten Hektarhöchstertrag überschreiten, werden seitens der Behörde weitere Schritte veranlasst.
  • Sie erhalten außer bei Rückfragen keine weitere Nachricht.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 51.2 Weinbau

Vorraussetzungen

Sie haben Weinerzeugnisse wie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein zur Weinerzeugung oder zur unveränderten Abgabe von einem Lieferanten übernommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Meldung der Lieferanten zur Weinerzeugung aus fremden Erzeugnissen

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsbehelf

keine

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau

    Wallufer Str. 19
    65343 Eltville am Rhein


+49 6123 9058-26
+49 6123 9058-51

Weinbaudezernat(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr