Lebensmittel (Marktüberwachung)

Leistungsbeschreibung

In den Betrieben der Lebensmittelwirtschaft (Erzeugerbetrieben, Verarbeitungsbetrieben, Packstellen, Schlachtbetrieben sowie im Großhandel, und in den Verteilerzentren des Einzelhandels (den sog. "Flaschenhälsen" der Vermarktung) und bei Importeuren, werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft sowie Lebens- und Futtermittel durch Kontrolleure auf die Einhaltung der EU-einheitlichen Vermarktungsnormen, der fakultativen Qualitätsangaben und europäischen Qualitätsregelungen überprüft. Einheitliche Qualitätskriterien erleichtern den gemeinschaftlichen Handel und sichern damit die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten.

Die Überwachungstätigkeiten finden in allen Marktsektoren, von Rind- Schweine- und Schaffleisch, Eier

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen für die Überwachung zuständig.


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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 51.3 - Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse

    Schanzenfeldstraße 8-12
    35578 Wetzlar


+49 641 303-0

rp-giessen(at)rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.