Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten beantragen
Sie wollen lebende oder tote Tiere und Pflanzen, oder Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus, ein- oder ausführen? Wenn diese unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz CITES, fallen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Leistungsbeschreibung
Unter die Genehmigungspflicht fallen in CITES gelistete lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.
Außerdem können Sie folgende CITES-Sondergenehmigungen beantragen:
- Bescheinigung für Musikinstrumente,
- Bescheinigung für Wanderausstellungen,
- Musterkollektionsbescheinigung und
- Reisebescheinigung für Haustiere geschützter Arten
sowie
- Ausnahmegenehmigung nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) oder Vogelschutzrichtlinie
Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei der Ein- oder Ausfuhrzollstelle zur artenschutzrechtlichen Zollabfertigung vorlegen.
Sie brauchen auch dann eine Genehmigung, wenn Sie das Exemplar wiederaus- oder wiedereinführen möchten.
Spezielle Voraussetzungen für die Genehmigung richten sich nach
- dem Schutzgrad der Art, die Sie ein- oder ausführen möchten und
-
der Art des Antrags.
Verfahrensablauf
Eine Genehmigung zur Ein- und Ausfuhr oder Wiederausfuhr können Sie online oder per Post oder per Mail durch einscannen des unterschriebenen Antrages beantragen.
Wenn Sie die Genehmigung online beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite vom Bundesamt für Naturschutz „citesantrag.bfn.de“ und folgen Sie den Anweisungen.
-
Dort stehen Ihnen neben der Registrierung zusätzlich verschiedene Serviceleistungen zur Verfügung, zum Beispiel:
- die Übersendung von Nachweisdokumenten gemeinsam mit dem Online Antrag,
- die Auswahl der Zahlungsart und
- die Speicherung des gestellten Antrages in Ihrem Account zur späteren Weiterbearbeitung und die Erstellung von Vorlagen für neue Anträge.
- Wenn alle Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen, wird Ihnen diese per Post zugesandt.
- Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid per Post.
Wenn Sie die Genehmigung per Post oder E-Mail beantragen:
- Laden Sie sich das Antragsformular unter „citesantrag.bfn.de“ oder https://www.bfn.de/genehmigungen-und-bescheinigungen herunter.
- Füllen Sie es aus und schicken Sie es gemeinsam mit den für die Art des Antrages erforderlichen Nachweisdokumenten per Post oder Scan an das Bundesamt für Naturschutz.
- Wenn alle Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen, wird Ihnen diese per Post zugesandt.
- Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid per Post.
Vorraussetzungen
Die speziellen Voraussetzungen für die Genehmigung richten sich nach dem Schutzgrad der Art, die Sie ein- oder ausführen möchten, und der Art des Antrags.
-
Sie müssen eine positive Stellungnahme der wissenschaftlichen Behörde vorweisen können
- Diese ist bei Antrag auf Wiederausfuhrbescheinigung nicht erforderlich.
- Sie benötigen bei der Beantragung einer Einfuhrgenehmigung ein Ausfuhrdokument des Ausfuhrstaates in Kopie.
- Sie benötigen ein Nutzerkonto des CITES-Online Portals.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular und gegebenenfalls Folgeformular für mehr als eine Art
- Nachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für lebende Exemplare
- Nachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
- Nachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für lebende Exemplare
- Nachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Anzahl und Art von Bescheinigungen, dem Zeitaufwand und ähnlichem. In den „weiterführenden Informationen“ finden Sie einen Link mit detaillierten Informationen zur Gebührenbildung.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Anträge / Formulare
Beantragung einer CITES-Genehmigung (PDF)
Nachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für lebende Exemplare
Nachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
Nachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für lebende Exemplare
Nachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
Weiterführende Informationen
Informationen zu CITES-Genehmigungen und -Bescheinigungen
Übersicht Gebühren für die Ausstellung von CITES Genehmigungen und Bescheinigungen
Artdatenbank WISIA
Internationale CITES-Datenbank Species+
Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten beantragen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
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Landwirtschaft(at)rpda.hessen.de
Fischerei(at)rpda.hessen.de
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