Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Neubau von Gebäuden einreichen

Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, müssen Sie nach dessen Neubau nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.

Leistungsbeschreibung

Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Bauherr oder Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem das Gebäude fertiggestellt wurde.

Verfahrensablauf

Die jeweiligen Länder regeln das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung der Ausstellung, die Pflichtangaben sowie die vorzulegenden Nachweise.

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde

Vorraussetzungen

Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erfüllungserklärung
  • Berechnungen
  • Energieausweis[e]
  • gegebenenfalls:
    • Lieferantenbescheinigung
    • Bescheid über Befreiung von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
  • Der Energieausweis muss sich auf das fertiggestellte Gebäude beziehen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-2222
06192 201-1892

https://www.mtk.org
bauen-umwelt(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

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