Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen
Wer einen Heilberuf in selbständiger Tätigkeit aufnimmt, muss dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen.
Leistungsbeschreibung
Sie möchten eine selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf aufnehmen? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt innerhalb eines Monats.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Vorraussetzungen
-
Sie haben die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs
oder - Sie haben die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis zur Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs bzw. zum Führen der Berufsbezeichnung (z.B. staatliche Anerkennung)
- Anschrift der Niederlassung
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 1 Nr. 1,3 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)
Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Gesundheitsamt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
gesundheitsamt(at)mtk.org
Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.
Montag
nur mit Terminvereinbarung
Dienstag
nur mit Terminvereinbarung
(Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)
Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung
Donnerstag
nur mit Terminvereinbarung
Freitag
nur mit Terminvereinbarung