Zur praktischen Prüfung beziehungsweise zur Wiederholung der praktischen Prüfung als Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) anmelden
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für die Erteilung und Bearbeitung der Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone von Bürgern, die Ihren Wohnsitz im Bereich der Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel oder Gießen haben oder von Bewerberinnen/Bewerbern/Prüflingen, deren ATO/DTO den Sitz im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, Kassel oder Gießen hat. Darüber hinaus sind wir auch für die Bearbeitung der Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge (A) und Hubschrauber (H) zuständig.
Bürger können Anträge zur praktischen Prüfung für PrivatflugzeugführerIn, Abnahme und Wiederholung stellen.
Die Anträge beziehen sich auf die Bereiche PPL(A/H), LAPL(A/H), Segelflugzeug, Freiballon.
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Abnahme oder Wiederholung der praktischen Prüfung wird gestellt.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Es ist eine vorherige Anmeldung zur praktischen Prüfung mittels dem entsprechendem Vordruck „Nachweis der praktischen Fähigkeiten und Anmeldung zum Erwerb PPL(A/H), LAPL(A/H), SPL, BPL über die ATO/DTO erforderlich.
- Durchführung der praktischen Prüfung
- Bei Wiederholungsprüfungen vereinbart in der Regel die Bewerberin/der Bewerber mit dem Prüfer selbstständig einen neuen Prüfungstermin.
- Die Kosten werden der Bewerberin/dem Bewerber anschließend in Rechnung gestellt.
- Die ganze Prüfung oder Teile davon können wiederholt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.
Vorraussetzungen
- Abgeschlossene theoretische Ausbildung
- Bestandene theoretische Prüfung
- Abgeschlossene praktische Flugausbildung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Nachweis der Flugausbildung
- Bestätigung der Flugausbildung und Prüfungsempfehlung durch die Flugschule
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
§ 128 Abs. 5 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
FCL.030 der Verordnung (EU) 1178/2011
FCL.125 der Verordnung (EU) 1178/2011
FCL.110.H der Verordnung (EU) 1178/2011
FCL.235 der Verordnung (EU) 1178/2011
FCL.210.H der Verordnung (EU) 1178/2011
SFCL.145 der Verordnung (EU) 2018/1976
BFCL.145 der Verordnung (EU) 2018/395
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Wilhelminenstraße 13
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
+49 6151 12-3100
(Service-Telefon)
+49 611 327648701
(Güterkraftverkehr)
+49 611 327642222
(Luftverkehr)
+49 611 327648702
(Lärmaktionsplanung)
+49 611 327642223
(Schallschutz)
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