Verschmelzung von Flurstücken anfragen
Leistungsbeschreibung
Die Verschmelzung ist ein katastertechnischer Vorgang, bei dem zwei oder mehr Flurstücke, die im Grundbuch als ein Grundstück nachgewiesen sind, im Liegenschaftskataster zu einem Flurstück zusammengefasst werden. Das neue Flurstück erhält eine neue Flurstücksnummer.
Eine entsprechende Fortführung des Liegenschaftskatasters ist dem Grundbuchamt mitzuteilen, da diese für die Bestandsangaben des Grundbuchs von Bedeutung ist.
Die Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind:
Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.
Teaser
Wenn Sie Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer sind, können Sie zwei Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, zu einem Flurstück verschmelzen lassen
Verfahrensablauf
- Nach Erhalt der Anfrage erfolgt eine Beratung.
- Die Voraussetzungen für die Verschmelzung werden geprüft.
- Anschließend wird die Verschmelzung im Kataster vollzogen.
- Schriftliche Bekanntgabe mittels Fortführungsmitteilung
Voraussetzungen
Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.
Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Fall der Bevollmächtigung:
- Vorlage der entsprechenden Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen die Fortführungsmitteilung
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.
Herausgebende Stelle
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Amt für Bodenmanagement Limburg
Berner Straße 11
65552
+49 611 535-6000
+49 611 327605-600
info.afb-limburg(at)hvbg.hessen.de
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
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Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Amt für Bodenmanagement Limburg -Anlaufstelle Eltville-
Große Hub 2
65334 Martinsthal
+49 611 535-6000
+49 611 327605-640
info.afb-limburg(at)hvbg.hessen.de
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-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn -Außenstelle Hofheim-
Nassaustraße 28
65719 Wallau
+49 611 535-6000
+49 611 327605-600
info.afb-limburg(at)hvbg.hessen.de
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