Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, dazu zählen Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeuge oder Prostitutionsveranstaltungen, und Ihre Erlaubnis hierfür befristet gilt, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.
Bedingung ist, dass Ihr Gewerbe die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.
Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern wenden Sie sich bitte an Ihren Landrat.
Zuständige Stelle
Bürgermeister/Oberbürgermeister las örtliche Ordnungsbehörde; bei Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern: Landrat als Kreisordnungsbehörde
Vorraussetzungen
- Ihr Prostitutionsgewerbe erfüllt weiterhin die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einzelfirma (natürliche Person):
- Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
- Betriebskonzept
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9"
Gesellschaften (juristische Personen), zum Beispiel GmbH:
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Betriebskonzept
- Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9" sowohl für die Gesellschaft als auch die gesetzliche Vertretung
Für Erlaubnis Prostitutionsstätte zusätzlich:
- Grundrisszeichnung
Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:
- Fahrzeugfoto
- Betriebserlaubnis, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 1 Satz 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
§ 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen in Hessen
Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen in Hessen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
www.mtk.org
rdnungswesen(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte
Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr
nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder
online unter: