Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betrieb eine Stellvertretungserlaubnis.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Betrieb des Prostitutionsgewerbes gegründet haben, können Sie diesen von einer Stellvertretung betreiben lassen. Dazu können Sie eine Person oder auch mehrere Personen zur Stellvertretung berufen. Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmten Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen.
Die zuständige Behörde kann diese Erlaubnis befristet erteilen.
Die zuständige Behörde prüft dafür, ob die zur Stellvertretung bestimmte Person zuverlässig ist. Sollte sie unzuverlässig sein, lehnt die Behörde den Antrag auf Stellvertretungserlaubnis ab.
Beachten Sie, dass Sie unter Umständen neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigen. Auch kann es sein, dass Sie an anderer Stelle meldepflichtig sind. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:
- Gaststättenrecht
- Gewerberecht
- Baurecht
- Wasserrecht
- Immissionsschutzrecht
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern wenden Sie sich bitte an Ihren Landrat.
Zuständige Stelle
Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde
Vorraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige Erlaubnis oder entsprechende Antrags-ID für einen Online-Antrag für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
- Die als Stellvertretung vorgesehene Person ist mindestens 18 Jahre alt.
- Die zu meldende Person hat einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zugestimmt.
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen in Hessen
Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen in Hessen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
www.mtk.org
rdnungswesen(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte
Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr
nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder
online unter: