Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Erholungshilfe
Leistungsbeschreibung
Erholungsmaßnahmen können in der Regel als 3 wöchiger Aufenthalt in entsprechenden Vertragshäusern der Hauptfürsorgestelle oder an Erholungsorten nach freier Wahl bezuschusst werden.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal