Geburt im Ausland beurkunden lassen

Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen.

Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Geburtsurkunde aus.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person

  • ihren Wohnsitz hat oder
  • ihren Wohnsitz zuletzt hatte oder
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat

Kann die Zuständigkeit nicht über diese Punkte ermittelt werden, so beurkundet das Standesamt I in Berlin.

Vorraussetzungen

Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die einzutragende Person selbst
  • deren Eltern
  • deren Kinder
  • der oder die Ehegattin/Ehegatte oder Lebenspartnerin/Lebenspartner

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

Wenn ein hessisches Standesamt zuständig ist:

  • Beurkundung im Geburtenregister: 47,00 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat. Ggf. erhöht sich die Gebühr, wenn weitere Urkunden zu prüfen sind.
  • Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine Abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.

Nimmt das Standesamt I in Berlin die Beurkundung vor, fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. 
 

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht


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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-0
06192 201-1722

www.mtk.org
ordnungswesen(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*

Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*

Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte

Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr

Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr

nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder

online unter:

https://onlinetermin.mtk.org/qmaticwebbooking/#/preselect/branch/6e2377dedb49f2593139afc7f9e12abcb813995ff7e7ae3a86278d40749d266d