Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz einer Waffe Zulassung
Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Waffenerwerb und -besitz beantragen.
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Waffen eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.
Verfahrensablauf
Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:
- Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein,
- die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen,
- die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft,
- die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.
An wen muss ich mich wenden?
Landkreis oder kreisfreie Stadt
Vorraussetzungen
- es liegen besondere Gründe vor,
- Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen,
- es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen,
- vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen,
- es ist ein Einzelfall gegeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
einzelfallabhängig
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 46 - 172
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nein
Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz einer Waffe Zulassung
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
www.mtk.org
ordnungswesen(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte
Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr
nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder
online unter: