Ausbildungsförderung für Praktikanten beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Praktikant/in können Sie ab Beginn des Praktikums Ausbildungsförderung erhalten. Hierfür müssen Sie Ihren Bedarf nachweisen.
Als monatlicher Bedarf gelten für Sie als Praktikant/in die Beträge, die für Schüler/innen und Studenten/Studentinnen der Ausbildungsstätte geleistet werden. Bei einem Praktikum im Ausland können Zu- oder Abschläge auf den Bedarf angerechnet werden.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie selbst – sofern Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben – bei der zuständigen Stelle stellen. Er kann auch von Ihren gesetzlichen Vertretern gestellt werden.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
An wen muss ich mich wenden?
- Für die Schülerförderung sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder Kreisfreien Städte zuständig.
- Für die Studierendenförderung sind die Studentenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.
Vorraussetzungen
- deutsche Staatsbürgerschaft
- ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 Jahre alt
- Nachweis eines Förderungsbedarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung
Für Praktika an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt:
- Praktikant/in wohnt nicht bei seinen/ihren Eltern
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Einkommensnachweise der Eltern
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr /Arbeitslosenbescheid
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
- Lohnsteuerkarte vom vorletzten Kalenderjahr (bis 2010)
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag (ab 2011)
Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 14 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Anträge / Formulare
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung (für Schüler/innen) oder bei den Studentenwerken (für Studierende) erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ausdruckbar vor.
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Kommunales Jobcenter
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
leitung.kommunalesjobcenter(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr