Änderungen in der Anzeige der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen

Wenn sich die Angaben zur selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf ändern, hat der Heilberufler dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Leistungsbeschreibung

Die Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die unverzügliche Anzeige der Änderung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

 

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Welche Gebühren fallen an?



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Gesundheitsamt

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-0
06192 201-1731

https://www.mtk.org
gesundheitsamt(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.

Montag
nur mit Terminvereinbarung

Dienstag
nur mit Terminvereinbarung

(Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)

Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung

Donnerstag
nur mit Terminvereinbarung

Freitag
nur mit Terminvereinbarung