Parkausweise

 

Sie erhalten Parkausweise für die Parkplätze:

- Unter der Rheingaubrücke 
- Pfarrgasse 
- Hinter der Bücherei (ehem. MKW-Gebäude) 
- Parkdeck am Bahnhof  

Die Parkberechtigungskarten sind zu erwerben:

  • monatlich für         28,00 €
  • halbjährlich für      160,00 €
  • und jährlich für      300,00 €.
     

Inhaber einer Bahndauerkarte erhalten für das Parkdeck am Bahnhof nach Vorlage der Bahndauerkarte vergünstigte Parkausweise. Wer ein e-Ticket besitzt, bringt bitte einen Auszug der aktuellen Daten mit. Die vergünstigten Parkausweise kosten:

Parkausweis für 1 Monat:    20,00 € 
Parkausweis für 6 Monate:   85,00 €  
Parkausweis für 12 Monate: 160,00 € 


Schwerbehinderten-Parkausweise für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, für Blinde und sonstige besondere Gruppen Schwerbehinderter werden bei Vorliegen der Voraussetzung auf Antrag ausgestellt.

Erforderliche Antragsunterlagen sind:

  • Hauptwohnsitz muss in Hofheim am Taunus sein
  • Aktueller Bescheid des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Frankfurt - Versorgungsamt - (HAVS)
  • ein Lichtbild
  • Schwerbehindertenausweis

Die Schwerbehinderten-Parkausweise werden gebührenfrei erteilt. 
 

Gebühren

Dauerparkausweise werden im Parkdeck Stadtmitte und auf weiteren oberirdischen Parkplätzen nach Maßgabe der Richtlinien des Magistrats zur Vergabe von Dauerparkausweisen ausgegeben.

Die Gebühren für Dauerparkausweise für Inhaber einer Bahndauerkarte betragen:
Parkausweis für 1 Monat              20,00 €
Parkausweis für 6 Monate            85,00 €
Parkausweis für 12 Monate        160,00 €

Die Gebühren für sonstige Dauerparkausweise betragen:

Parkausweis für 1 Monat              28,00 €

Parkausweis für 6 Monate          160,00 €

Parkausweis für 12 Monate        300,00 €

 

Bei Fahrzeugwechsel oder Verlust des Dauerparkausweises wird ein neuer Dauerparkausweis für die restliche Gültigkeit des vorhandenen Ausweises ausgestellt. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 10,00 Euro.

 

Downloads und Links:

Parkgebührenordnung

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Bürgerbüro und Statistik

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-270
06192 26320

buergerbuero(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr