Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen
Sie können eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen.
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag.
- Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
-
Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches wird gewährt.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien
- Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkaftverkehr
- Kassel, Dezernat Verkehr
Vorraussetzungen
Stichhaltige Begründung des Antrages
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiges Identitätsdokument
- Kopie der Lizenz
- Begründung der Freistellung zur Mitführung des Flugbuches
Rechtsgrundlage
§ 120 Absatz 2 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Weiterführende Informationen
Regierungspräsidium Kassel, Luftverkehr, Luftrecht
Regierungspräsididum Darmstadt, Luftverkehr - Ausbildung, Prüfung, Lizenzierung
Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Wilhelminenstraße 13
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
+49 6151 12-3100
(Service-Telefon)
+49 611 327648701
(Güterkraftverkehr)
+49 611 327642222
(Luftverkehr)
+49 611 327648702
(Lärmaktionsplanung)
+49 611 327642223
(Schallschutz)
gueterkraftverkehr(at)rpda.hessen.de
luftverkehr(at)rpda.hessen.de
lap(at)rpda.hessen.de
schallschutzprogramm(at)rpda.hessen.de
Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr