Pilotenlizenz - Erneuerung einer nach bundesdeutschem Recht ausgestellten Lizenz (Lizenz mit Beiblatt, PPL-N, PPL nach Richtlinien der ICAO und JAR-FCL) Erteilung
Hier können Sie eine Erneuerung einer ungültigen Pilotenlizenz oder eines ungültigen Beiblattes beantragen.
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können eine Erneuerung einer ungültigen Pilotenlizenz oder eines ungültigen Beiblattes für Flugzeuge, Segelflugzeuge, Reisemotorsegler, Ballone sowie Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A), (B), (C), (D), (E) und PPL(H) oder PPL-N und GPL) inkl. der Ausstellung einer Lizenz nach aktuellen Richtlinien beantragen.
Verfahrensablauf
- Antrag wird gestellt
- Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
- Die Voraussetzungen werden geprüft
- Die alte Lizenz wird zurückgegeben
- Zuteilung eines Prüfers
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Die Lizenz wird erneuert (bei bestandener Prüfung)
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien
- Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Kassel, Dezernat Verkehr
Vorraussetzungen
Bestandene Praktische Prüfung inkl. einer bestandene mündliche Prüfung – (jeweils 12 Fragen in folgenden Sachgebieten: Luftrecht und Menschliches Leistungsvermögen)
Welche Unterlagen werden benötigt?
• abgelaufene Lizenz PPL-A nach ICAO/PPL A-nat./GPL
• abgelaufenes altes Beiblattes/Hauptblatt A/B/C/D/E
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Weiterführende Informationen
Regierungspräsidium Kassel, Luftverkehr, Luftrecht
Regierungspräsidium Darmstadt - Luftverkehr - Ausbildung, Prüfung, Lizenzierung
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Wilhelminenstraße 13
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
+49 6151 12-3100
(Service-Telefon)
+49 611 327648701
(Güterkraftverkehr)
+49 611 327642222
(Luftverkehr)
+49 611 327648702
(Lärmaktionsplanung)
+49 611 327642223
(Schallschutz)
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schallschutzprogramm(at)rpda.hessen.de
Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr