Eintrag von weiteren Klassen- und Musterberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) beziehungsweise deren Erneuerung beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Pilotenlizenz um Klassen- und Musterberechtigungen erweitern sowie diese erneuern.
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Bürger können den Eintrag von weiteren Klassen- und Mus-terberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) bezie-hungsweise deren Erneuerung beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag ein.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
- Sie erhalten die alte Lizenz zurück.
-
Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz
Vorraussetzungen
- Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
- Bestandene Befähigungsüberprüfung
-
Erfolgreich absolvierte Auffrischungsschulung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag
- Prüfungsprotokoll der durchgeführten Befähigungsüberprüfung
-
Nachweis der ATO / DTO bzw. des Lehrberechtigten über eine durchgeführte Auffrischungsschulung
Rechtsgrundlage
§ 7 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
Anhang I FCL.725,FCL.740,FCL.720.A,FCL.720.H, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
-
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
Regierungspräsidium Kassel, Luftverkehr, Luftrecht
Regierungspräsidium Darmstadt, Luftverkehr - Ausbildung, Prüfung, Lizenzierung
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Wilhelminenstraße 13
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
+49 6151 12-3100
(Service-Telefon)
+49 611 327648701
(Güterkraftverkehr)
+49 611 327642222
(Luftverkehr)
+49 611 327648702
(Lärmaktionsplanung)
+49 611 327642223
(Schallschutz)
gueterkraftverkehr(at)rpda.hessen.de
luftverkehr(at)rpda.hessen.de
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schallschutzprogramm(at)rpda.hessen.de
Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr