Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II
Anschrift
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II
Liebigstraße 14-16
35390 Gießen, Universitätsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II
Postfach: 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
https://rp-giessen.hessen.de/
rbeitsschutz-giessen(at)rpgi.hessen.de
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen
- Abweichende Ruhezeit beantragen
- Anzeige von Anlagen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen angewendet werden.
- Arbeitsstätten, Überwachung/Beratung/Gefährdungsbeurteilung
- Aufhebung des Kündigungsschutzes bei Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege beantragen
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Begasung anzeigen
- Beratung in allen Fragen der psychischen Belastungen bei der Arbeit inkl. der Beratung zur Prozessgestaltung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
- Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems
- Beratung von Unternehmen bei der Auswahl von Methoden und Instrumenten zur Erhebung psychischer Belastungen bei der Arbeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
- Beratung von Unternehmen zum methodischen Vorgehen bei der Ableitung konkreter Maßnahmen zur Veränderung psychischer Belastungen bei der Arbeit
- Beratung zu Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber beantragen
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau mitteilen
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Anordnung Sicherheitstechnische Beurteilung
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verlängerung einer Prüffrist
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung außerordentlich
- Betriebssicherheit
- Biologische Arbeitsstoffe, Gefährdungsbeurteilung/Risikoermittlung
- Die Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen
- Die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
- Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
- Ergänzend Ort und Zeit zur unternehmensbezogenen Anzeige anzei-gen. Erforderlich bei Tätigkeiten mit Asbest bei geringem Umfang
- Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis
- Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Anlagen mit Druckgeräten
- Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Gasfüllanlagen
- Fahrpersonal, Lenkzeitüberwachung
- Ferienjob
- Gefahrstoffe
- Längere tägliche Arbeitszeit beantragen
- Untersuchung und Bewertung von betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystemen mit dem Ziel der Ausstellung einer „ASCA-AMS-Bestätigung“
- Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
- Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
- Verwendung von Arbeitsmitteln Entgegennahme Dokumentation und Nachweis der Gefährdungsbeurteilung und Angaben zu verantwortlichen Personen sowie Schutzmaßnahmen
- Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle mitteilen
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle übermitteln