Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I
Anschrift
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I
Liebigstraße 14-16
35390 Gießen, Universitätsstadt
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I
Postfach: 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
https://rp-giessen.hessen.de/
rbeitsschutz-giessen(at)rpgi.hessen.de
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen
- Abweichende Ruhezeit beantragen
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht beantragen
- Beratung zu Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber beantragen
- Bestellung einer verantwortlichen Person nach § 21 SprengG anzeigen
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Anordnung Sicherheitstechnische Beurteilung
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verlängerung einer Prüffrist
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung außerordentlich
- Betriebssicherheit
- Die Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
- Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
- Einzelhandel mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeige
- Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis
- Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Flugfeldbetankungsanlagen
- Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Füllstellen
- Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Gasfüllanlagen
- Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Lageranlagen
- Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Tankstellen
- Fahrpersonal, Lenkzeitüberwachung
- Ferienjob
- Geräte- und Produktsicherheit, Verbraucherschutz im Non Food Bereich (Spielzeug; Elektrogeräte, Maschinen usw.)
- Gewerbliche Erlaubnis für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Längere tägliche Arbeitszeit beantragen
- Lagergenehmigung nach Sprengstoffrecht beantragen
- Medizinprodukte
- Umgang mit Airbag und Gurtstraffer-Einheiten anzeigen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 14 SprengG anzeigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffrecht beantragen
- Verkauf von Kleinfeuerwerk und Kleinstfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2), Anzeige
- Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
- Verwendung von Arbeitsmitteln Entgegennahme Dokumentation und Nachweis der Gefährdungsbeurteilung und Angaben zu verantwortlichen Personen sowie Schutzmaßnahmen
- Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung