Nassauischer Zentralstudienfonds (NZF), Stipendium beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Nassauische Zentralstudienfonds ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Die Stiftung unterstützt Bildungsmaßnahmen in Hessen auf dem Gebiet des ehemaligen Herzogtum Nassau und vergibt unter anderem Stipendien.
Höhe des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums beträgt zur Zeit 1.000,00 Euro je Semester
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Dauer der Förderung
Die maximale Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienfaches.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch zur Förderung besteht nicht. Bewilligte Stipendien können jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Die Auszahlung am Semesterende ist an eine jeweils im Semester erbrachte zusätzliche besondere Studienleistung geknüpft. Dies kann zum Beispiel der Besuch einer zusätzlichen Vorlesungsreihe oder eine zusätzliche Hausarbeit sein. Näheres dazu wird im Bewilligungsbescheid aufgeführt.
Verfahrensablauf
In der Regel finden zweimal jährlich Vergabeverfahren statt. Dazu steht in den Bewerbungsphasen vom 1. Februar bis 1. März und vom 15. September bis 15. Oktober ein Bewerbungsformular online auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Verfügung.
Eine Bewerbung ist unter den oben genannten Voraussetzungen zu jedem Zeitpunkt eines Erststudiums möglich. Die Bewerbung für ein Stipendium für ein Masterstudium ist im Laufe des 1. Semesters des Masterstudiums einzureichen.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung.
An wen muss ich mich wenden?
An den Nassauischen Zentralstudienfonds (NZF) beim Regierungspräsidium Darmstadt
Vorraussetzungen
- Bewerberinnen und Bewerber sind im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau geboren. Das Herzogtum Nassau erstreckte sich auf ein Gebiet, das die heutigen Landkreise Rheingau-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg, Hochtaunuskreis sowie die Stadt Wiesbaden, den Westen Frankfurts a.M. (Ffm-Griesheim, -Harheim, -Heddernheim, -Höchst, -Kalbach, -Nied, -Schwanheim, -Sindlingen, -Sossenheim, -Unterliedersbach, -Zeilsheim) sowie Teile des Lahn-Dill-Kreises (hier der frühere Dillkreis) des Rhein-Lahn-Kreises und des Westerwaldkreises umfasst. Nur Studierende, die in diesem Bereich geboren sind, erfüllen das Hauptkriterium für ein mögliches Stipendium, sie sind "nassauische Landeskinder".
- Die Bewerberinnen und Bewerber sind als ordentlich Studierende (Vollzeitstudium) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, Hochschule, Fach- oder Kunsthochschule im Inland, einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR oder der Schweiz immatrikuliert und haben zu Beginn des erstmals geförderten Studiums das 25. bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die zum Studium berechtigende Prüfung wurde mindestens mit der Note 2,7 abgeschlossen.
- Gefördert werden können nur Studierende mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten.
Ausschlusskriterien
- Der NZF fördert keine dualen Studiengänge, Zweitstudiengänge, Teilzeitstudiengänge, Fernstudiengänge, Promotionsstudiengänge, Studienabschlussphasen oder reine Auslandsstudiengänge außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz.
- Die Bewerberin/der Bewerber wird bereits mit einem Stipendium gefördert.
- Der Bewerber oder die Bewerberin verfügt über eigenes Einkommen, das den steuerlichen Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG um mehr als 2000€ übersteigt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde
- Abschlusszeugnis der Schule, Hochschule (Bachelor) und ggf. der Berufsausbildung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis Regelstudienzeit
- tabellarischer Lebenslauf
- optional Nachweise für einen Vergabebonus bei wirtschaftlich besonders schwierigen Einkommensverhältnissen (z.B. BAföG-Bescheid oder Zuwendungsbescheid ALG II nach SGB II, bzw. laufende Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII).
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Nassauisches Schuledikt des Herzogs Wilhelm von Nassau am 29.03.1817 gegründet. (Veröffentlicht im Verordnungsblatt des Herzogtums Nassau, Jahrgang 1817, Nr. 5, Seite 47).
Anträge / Formulare
Formulare finden Sie während der Bewerbungsphasen vom 1. Februar bis 1. März und vom 15. September bis 15. Oktober im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Nassauischer Zentralstudienfonds (NZF), Stipendium beantragen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 14 - Finanzen
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 14 - Finanzen
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
+49 6151 12-5676
+49 6151 12-5650
Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
umsatzsteuerbefreiung.kultur(at)rpda.hessen.de
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