Genehmigung eines Fliegenden Baus beantragen
Sie möchten erstmalig Fliegenden Bauten aufstellen und in Gebrauch nehmen? Dazu benötigen Sie eine Ausführungsgenehmigung.
Leistungsbeschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.).
Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung mit Prüfbuch. Zur Ersterteilung der Genehmigung ist ein Antrag bei der Genehmigungsstelle zu stellen.
Die Ausführungsgenehmigung und das Prüfbuch werden von der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen erstellt.
Verfahrensablauf
Um die Erteilung der Ausführungsgenehmigung zu beantragen, werden die geprüften Bauvorlagen in zweifacher Ausfertigung bei der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen eingereicht.
Wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen und die Prüfberichte keine Beanstandungen ergeben, erstellt die Genehmigungsstelle einen Bescheid über die Erteilung der Ausführungsgenehmigung und reicht die Unterlagen sowie die Ausführungsgenehmigung bei einem Buchbinder ein.
Sobald die Unterlagen zu einem Buch gebunden sind, wird dem Antragsteller das Prüfbuch zugesendet. Alternativ kann das Prüfbuch auch nach Terminvereinbarung abgeholt werden.
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Gießen
Vorraussetzungen
Die Ausführungsgenehmigung wird erteilt, wenn
- die beschriebenen Unterlagen vollständig sind und
-
sich aus der Auswertung der genannten Prüfberichte keine Beanstandungen ergeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Insbesondere benötigte Bauvorlagen in zweifacher Ausführung:
- die geprüfte statische Berechnung mit Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle für Fliegende Bauten,
- Bau- und Betriebsbeschreibung des Fliegenden Baus
- Zeichnungen mit Detaildarstellungen des Fliegenden Baus,
-
den Prüfbericht über eine Abnahmeprüfung, sowie Zertifikate und Materialnachweise.
Welche Gebühren fallen an?
Kosten: 2,3 % der Herstellungskosten
Rechtsgrundlage
§ 78 Hessische Bauordnung (HBO)
Erlass eingeführte Muster-Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (M-FlBauVwV)
Weiterführende Informationen
Informationen des Hessischen Wirtschaftsministeriums
Informationen der Genehmigungsstelle für Fliegende Bauten beim Regierungspräsidenten Gießen
Informationsportal der Arbeitsgemeinschaft der Bauminister