Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf ausbezahlen lassen

Sie bekommen die beantragten Fördermittel für die Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter zur Verfügung gestellt. 

Leistungsbeschreibung

Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.

Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.

Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
 

Verfahrensablauf

Das Geld wird ausgezahlt nach Versand des Bescheides an Sie und nach der Rücksendung der Erklärung zum Zuwendungsbescheid durch Sie.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Vorraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
  • Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fortbildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
  • Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze) 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
  • Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
     

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
 Schriftform erforderlich: Nein
 Formlose Antragsstellung möglich: Nein
 Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

    Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge


    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 6151 12-5168

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Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.