Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache – Deutsch4U
Leistungsbeschreibung
Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.
Teaser
Sie können möglicherweise eine Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen erhalten.
Verfahrensablauf
Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Voraussetzungen
- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Monat
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Herausgebende Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Luisenplatz 2
64283
-
Postanschrift
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
64278
Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.