Informationen zur Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer soll nach dem Willen von Bund und Ländern für die Kommunen aufkommensneutral sein und sich an den Grundsteuerwerten von 2024 orientieren. Das bedeutet, dass sich das Aufkommen der Grundsteuer allein durch die Rechtsänderungen zum Jahr 2025 weder erhöhen noch verringern soll. Die einzelnen Grundsteuerzahlungen der Grundstückseigentümer können sich jedoch ändern, je nach dem in welcher Form sich die Grundsteuermessbeträge, die das Finanzamt Hofheim am Taunus auf Grund der Meldungen der Grundstückseigentümer festsetzt, für die einzelnen Grundstücke ändern. Diese Zahlungen können sich je nach Einzelfall erhöhen oder verringern. Die wichtigsten Infos im Überblick:

Welche Hebesätze gelten in Hofheim am Taunus?

Für die Aufkommensneutralität innerhalb der Gemeinde empfiehlt die Hessische Steuerverwaltung für die Kreisstadt Hofheim am Taunus für die Grundsteuer A einen Hebesatz in Höhe von 336,20 Prozent und für die Grundsteuer B einen Hebesatz in Höhe von 658,23 Prozent. Dies ist auf der Internetseite finanzamt.hessen.de einsehbar. Dieser Empfehlung folgt die Kreisstadt mit dem Beschluss zur Hebesatzsatzung durch die Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2024.

Wofür wird die Grundsteuer verwendet? 

Die Grundsteuer ist eine tragende Säule der Erträge einer Kommune und wird zur Finanzierung der kommunalen Leistungen eingesetzt. Um dies weiterhin gewährleisten zu können und die Aufkommensneutralität zu wahren, ist die Anpassung der Hebesätze notwendig.

Wann kommen die Grundsteuerbescheide mit den angepassten Hebesätzen?

Die Grundsteuerbescheide mit den durch die Finanzämter geänderten Grundsteuermessbeträgen und dem von der Kreisstadt angepassten Hebesätze werden voraussichtlich im Mai 2025 ergehen, da der Verwaltung erst etwa 90 Prozent aller zu veranlagenden Liegenschaften im Rahmen eines entsprechenden Datensatzes vom Finanzamt Hofheim am Taunus vorliegen. Wie bereits ausgeführt, basieren diese Datensätze auf den Selbsterklärungen zum Hauptveranlagungszeitpunkt 1. Januar 2022. Alle seither vorgenommenen Veränderungen aus beispielsweise baulicher oder Eigentümersicht bleiben demnach seither noch unberücksichtigt.

Welche Behörden sind für Festsetzung, Hebesätze und Berechnung zuständig?

Die Kreisstadt Hofheim am Taunus ist bei der Festsetzung der Grundsteuer jedoch ausschließlich für die Höhe der Hebesätze zuständig. Für die Berechnung der neuen Grundsteuermessbeträge erfolgt ausschließlich durch das Finanzamt Hofheim am Taunus. Das Finanzamt erlässt anhand Ihrer Angaben aus der Erklärung zur Grundsteuerreform entsprechende neue Grundsteuermessbescheide ab dem 1. Januar 2025.

Wer ist Ansprechpartner zum Thema Grundsteuerbewertung?

Sollten die im Bescheid angegeben Messbeträge nicht korrekt sein, oder sollten Sie generelle Bedenken wegen der Rechtsmäßigkeit der Grundsteuerreform haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt Hofheim am Taunus. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

https://finanzamt.hessen.de