Bauberatung

Die Bebaubarkeit von Grundstücken regelt sich nach dem Baugesetzbuch i.V.m. der Hessischen Bauordnung sowie sonstigen Planungsvorgaben.
Sofern das jeweilige Grundstück von einem Bebauungsplan ( § 30 BauGB) erfasst wird, ist dieser Grundlage für die Entscheidung zur Bebaubarkeit von Grundstücken. Ansonsten ist auf der Grundlage des § 34 BauGB (sog. unbeplanter Innenbereich) bzw. § 35 BauGB (sog. Außenbereich) zu entscheiden.

Über genehmigungspflichtige Bauvorhaben (Neu-/ Um- und Anbauten, Nutzungsänderungen, Abriss) sowie formelle Bauvoranfragen entscheidet grundsätzlich die untere Bauaufsichtsbehörde beim Main-Taunus-Kreis.

Bauberatung der Stadt Hofheim:
Die Stadt Hofheim bietet Bauberatungen für alle Baumaßnahmen im Stadtgebiet an.
In Fällen, die einer Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorgaben bedürfen sowie für gebietsprägende Entscheidungen im unbeplanten Innenbereich und für Vorhaben im Außenbereich ist grundsätzlich ein Magistratsbeschluss erforderlich.

Die Stadt bietet daher in derartigen Fällen die Abklärung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage im Vorfeld einer Bauantragsstellung an. Dadurch kann geklärt werden, ob das Vorhaben – vorbehaltlich sonstiger Anforderungen – aus Sicht der Stadt Hofheim Aussicht auf Erfolg hat.

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag:  9 bis 12 Uhr
Dienstag zusätzlich:   16 bis 18 Uhr

Es wird gebeten, einen Termin für die Bauberatung zu vereinbaren. Dies ist per Mail an die Adresse bauberatung@hofheim.de möglich.

Kosten:
Die mündliche Beratung ist kostenlos und findet im Rahmen der Sprechzeiten statt.

Für die Erteilung von schriftlichen Auskünften wird entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hofheim ein Beitrag in Höhe von 30,00 € erhoben.

Das Einsehen der Bauakten (mit Vollmacht) ist kostenlos. Eventuell benötigte Kopien erhalten Sie gegen Gebühr.

insbesondere: Baugesetzbuch und gemeindliche Satzungen

Das Einvernehmen der Stadt ist zur Erteilung der Baugenehmigung i.d.R. hinsichtlich planungsrechtlicher Anforderungen und städtischer Satzungen erforderlich, während die untere Bauaufsichtsbehörde beim Kreis zusätzlich auf die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen (insb. Hessische Bauordnung) achtet.

Planungsrechtliche Anforderungen sind z.B.:

  • Festsetzungen in Bebauungsplänen hinsichtlich der baulichen Nutzbarkeit von Grundstücken bzw. Festsetzungen zur Außengestaltung von Gebäuden bzw. von Freiflächen oder
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich
  • städtische Satzungen, z.B. Erhaltungssatzungen, Gestaltungssatzungen, Veränderungssperren, Stellplatzsatzung (siehe auch Hofheimer Stadtrecht)

Bauordnungsrechtliche Anforderungen sind z.B.:

  • Abstandsflächen
  • Baulasten
  • Brandschutz
  • Statik