Blumengesteck am Sarg

Sterbefall

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Aktuelles

Gerade in der dunklen Jahreszeit und besonders zu den Totengedenktagen ist es Tradition, ein Licht zur Erinnerung an die Verstorbenen auf den Friedhöfen aufzustellen.

Gerade in der dunklen Jahreszeit und besonders zu den Totengedenktagen ist es Tradition, ein Licht zur Erinnerung an die Verstorbenen auf den Friedhöfen aufzustellen. Seit langem schon nicht mehr nur Grabkerzen, sondern immer häufiger auch flackernde LED-Grablichter. Gemeinsam mit den Interessenverbänden der Friedhöfe ruft die Stadt Hofheim am Taunus auf, auf diese Form der Beleuchtung zu verzichten, denn die Umweltbilanz der batteriebetriebenen Beleuchtung ist denkbar schlecht. Für die Herstellung der Batteriezellen werden Rohstoffe im globalen Süden abgebaut, die Herstellung ist energieaufwändig und insbesondere die Entsorgung problematisch. Denn die Batterien, die umweltgefährdende Stoffe enthalten, werden vor dem Wegwerfen normalerweise nicht entfernt und landen so mit anderen Abfällen in den Restmüllbehältern auf den Friedhöfen und später dann auf einer Deponie. Auch das klassische rote Grablicht mit Kerze und Kunststoffummantelung ist aus ökologischer Sicht wegen des Plastikanteils nicht völlig unproblematisch, schneidet im Vergleich zu LED-Grablichtern in der Umweltbilanz aber deutlich besser ab. Die nachhaltigste Variante aber ist, Grabkerzen mit Glaskörper zu verwenden, die nach dem Abbrennen wiederbefüllbar sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem nachstehenden Link:

kulturerbe-friedhof.de

Friedhof    Maximale Anzahl Trauergäste/Sitzplätze in Trauerhallen
Diedenbergen100
Hofheim120
Langenhain88
Lorsbach104
Marxheim116
Wallau104
Wildsachsen47

Friedhofs- und Bestattungswesen

Bestattungskalender

DatumBeginnFriedhof VornameName
Mittwoch, 24. 4. 202411:00WaldfriedhofUrnentrauerfeierEdithSvehla
Mittwoch, 24. 4. 202414:00WallauUrnentrauerfeierRolfSeydel
Donnerstag, 25. 4. 202411:00WaldfriedhofUrnentrauerfeierAnnemarieLeitzbach
Freitag, 26. 4. 202411:00WallauUrnentrauerfeierBabaraWölfel
Freitag, 26. 4. 202411:00LangenhainUrnentrauerfeierDieterBoth
Freitag, 26. 4. 202411:00MarxheimUrnentrauerfeierUlrichStache
Freitag, 26. 4. 202411:00WaldfriedhofTrauerfeierUrsulaPäsler
Dienstag, 30. 4. 202410:00WaldfriedhofUrnentrauerfeierRudolfKranz
Freitag, 3. 5. 202411:00WaldfriedhofUrnentrauerfeierThomasZimmermann
Dienstag, 7. 5. 202408:00MarxheimUrnentrauerfeierCharlotteSchütze
Dienstag, 7. 5. 202413:00WallauUrnentrauerfeierJohannaAporta

Abhängig von der von Ihnen gewählten Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) bietet die Friedhofsverwaltung zahlreiche unterschiedliche Grabarten an. Bitte beachten Sie, dass alle Grabstätten erst im Todesfall erworben werden können.

Für eine detaillierte und individuelle Beratung steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne persönlich zur Verfügung.

Sterbefall

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.


Anzeigepflichtige:

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)