Baumaßnahme L 3011 Lorsbach

Die Landesstraße L 3011 wird ab dem 17. Juli 2023 vollgesperrt. Dann beginnt der erste Abschnitt der Arbeiten zur Sanierung der einsturzgefährdeten Stützwand.

Im Bereich des Ortseingangs von Lorsbach wird die Landesstraße 3011 von einer 320 Meter langen Stützwand gegen den Mühlgraben abgestützt. Diese Stützmauer im Bereich der Kurve auf Höhe des Klärwerks ist durch Unterspülungen teilweise deutlich beschädigt. Aus diesem Grund muss die Stützwand dringend erneuert werden, um die Verkehrssicherheit auf der L 3011 weiterhin zu gewährleisten. Hessen Mobil als Baulastträger obliegt hierbei die Verkehrssicherungspflicht. Für Alternativen zur von Hessen Mobil geplanten einjährigen Vollsperrung der Straße gibt es unterdessen ein Online-Petition von Bürgerinnen und Bürgern.

Die Landesstraße L 3011 wird ab dem 17. Juli 2023 vollgesperrt. Dann beginnt der
erste Abschnitt der Arbeiten zur Sanierung der einsturzgefährdeten Stützwand. Sie werde wahrscheinlich sechs Monate beanspruchen und damit zwei Monate länger als bislang kommuniziert. Grund ist, dass die Auswirkungen aus der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 21. März auf den Bauablauf zunächst unterschätzt wurden.

Der VGH hatte den Baubeginn für den ersten Bauabschnitt unter Würdigung der Eilbedürftigkeit der Stützwanderneuerung ermöglicht, für den zweiten Bauabschnitt hingegen die fehlende Festlegung der Verkehrsführung und Abwägung der Interessen der Lorsbacher Bürgerinnen und Bürger bemängelt. Hessen Mobil hat daraufhin die geforderte Umfahrung an der Kläranlage im Bauablauf vorgesehen, die Plangenehmigung ist entsprechend zu ergänzen.

Eine Vollsperrung soll es daher nur noch im ersten Bauabschnitt geben, der sich über rund 120 Meter ab dem Ortsausgang Hofheim-Lorsbach in Richtung Hofheimer Kernstadt erstreckt. Die anfängliche Annahme, diesen Abschnitt in vier Monaten abschließen zu können, hat sich im konkreten Bauablauf als nicht praktikabel erwiesen, da dabei außer der Sanierung der Mauer auch noch weitere Arbeiten – etwa die Streckenentwässerung – erledigt werden müssen, die wegen des Einsatzes von Großgeräten nur unter Vollsperrung möglich sind.

Im zweiten Bauabschnitt genügt dann eine halbseitige Sperrung der L 3011. Damit der Verkehr während des zweiten Bauabschnittes in beide Richtungen fließen kann, wird für diesen Zeitraum zusätzlich die Umfahrung über das Gelände des Reiterhofs Georg und des Klärwerks eingerichtet.

Im Bereich des Ortseingangs von Lorsbach wird die Landesstraße 3011 von einer 320 Meter langen Stützwand gegen den Mühlgraben abgestützt. Diese Stützmauer im Bereich der Kurve auf Höhe des Klärwerks ist durch Unterspülungen teilweise deutlich beschädigt. Der Mühlgraben hat das Bauwerk bis zu 30 Zentimeter tief ausgehöhlt. Die Schäden vergrößern sich. Es bestehen bereits Risse in der Fahrbahndecke, welche auf die minimale Bewegung der Stützwand zurückgeführt werden.

Aus diesem Grund muss die Stützwand dringend erneuert werden, um die Verkehrssicherheit auf der L 3011 weiterhin zu gewährleisten. Hessen Mobil als Baulastträger obliegt hierbei die Verkehrssicherungspflicht.

Quelle: Hessen Mobil

Die Vollsperrung ist notwendig durch die räumlich beengten Verhältnisse. Die Erfordernisse des Arbeitsschutzes und die eingesetzten Maschinen benötigen ausreichend Platz. Beides ist in der Planung laut Hessen Mobil bereits auf ein erforderliches Minimum bemessen worden. Vorteil der Vollsperrung ist, dass die notwendige Sanierung der Fahrbahn zwischen Hofheim und Lorsbach parallel erfolgen kann. Damit entfallen Beeinträchtigungen der Verkehrsteilnehmer/innen zu späteren Zeitpunkten, sagt Hessen Mobil.

Die Bestandstrassierung der Klärwerkskurve entspricht nicht dem geltenden Regelwerk. So fehlen zwischen den Geraden und der Kurve sogenannte Übergangsbögen, die dafür sorgen, dass in eine Kurve nicht schlagartig eingelenkt werden muss. Das stellt ein wesentliches Sicherheitsdefizit dar. Die Kurvenverbreiterung wird weder zu einem höheren Geschwindigkeitsniveau führen, noch eine Auswirkung auf die Zeitschiene der Vollsperrung haben. Sie dient lediglich dazu, die Kurve im Begegnungsfall zweier Lkws oder eines Lkws und eines Pkws sicherer befahrbar zu machen. Die Anpassung der Trassierung der Kurve führt weder zu einer Bauzeitverlängerung noch zur Erhöhung von Baukosten. Die Anpassung hätte im Bereich der sogenannten Klärwerkskurve aufgrund der beengten Verhältnisse ohnehin erfolgen müssen.

Quelle: Hessen Mobil

Die Kreisstadt Hofheim am Taunus ist weiterhin in Gesprächen mit Hessen Mobil und lehnt eine einjährige Sperrung der L3011 weiterhin ab. Sie arbeitet weiter konstruktiv an möglichen Alternativen, welche den Zeitraum der Sperrung maßgeblich verkürzen oder eine Sperrung komplett würden.

Die von der Kreisstadt favorisierte Variante umfasst eine Umfahrung der Baustelle während der Bauzeit über eine Behelfsfahrspur auf dem Gelände des Abwasserverbandes und des angrenzenden Reiterhofs. Auch eine Verrohrung des Mühlgrabens sowie eine Überprüfung der Klassifizierung dieses Gewässers müssen in Betracht gezogen werden.

Es gibt ein Aktionsbündnis von Bürgerinnen und Bürgern gegen die einjährige Vollsperrung der L3011. Das Bündnis hat für dieses Anliegen eine Online-Petition gestartet:

Bürgerbegehren gegen 1 Jahr Vollsperrung der L3011 zwischen Lorsbach und Hofheim