Finanzen ("Unterstützung")

Wohnen

Wohngeld ist eine Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund eines zu geringen Einkommens ihre Wohnkosten nicht selbstständig decken können. Da Wohnen jedoch zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehört, wurde von Seiten des Staates das Wohngeld entwickelt. Seitdem wird es in Form von Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum) oder Lastenzuschuss (für Eigentümer von Wohnraum) geleistet. Ein Rechtsanspruch auf Wohngeld besteht nur dann, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes (WoGG) gegeben sind.

Seit Juli 2013 ist der Kreisausschuß des Main-Taunus-Kreises Bewilligungsstelle für Wohngeld.

Kreisausschuss des Main Taunus-Kreises
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus

Telefon: 06192 - 2010

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld oder die entsprechenden Formulare erhalten Sie auf der Seite des Main-Taunus-Kreises.

Die Stadt sammelt Angebote von Vermietern für den oben genannten Personenkreis und unterstützt bei der Vermittlung von geeigneten Personen oder Familien für Ihr Objekt. Sofern Sie also Wohneigentum besitzen, welches aktuell nicht vermietet ist oder wenn der Auszug Ihrer aktuellen Mieter bevorsteht, kontaktieren Sie uns unter wohnraum@hofheim.de , wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihr Angebot zu besprechen.

Hofheim-Pass

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie den Hofheim-Pass erhalten. 

Die Ausstellung des Hofheim-Passes erfolgt im Bürgerbüro

Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen sowie Beitragsermäßigungen bei Vereinen.

Wohnberechtigungsbescheinigung

Eine Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) ist ein Dokument, das Sie berechtigt eine besonders günstige Wohnung zu mieten. Wichtige Voraussetzung ist, dass ihr jährliches Familieneinkommen nicht die Einkommensgrenze übersteigt.

Diese sind:

1 Personenhaushalt 18.166 €
2 Personenhaushalt 27.561 €
3 Personenhaushalt 33.826 €
4 Personenhaushalt 40.091 €
5 Personenhaushalt 46.356 €
6 Personenhaushalt 52.621 €
7 Personenhaushalt 58.886 €
8 Personenhaushalt 65.151 €
9 Personenhaushalt 71.416 €
10 Personenhaushalt 77.681 €

Jede weitere Person  6.265 €
weiterer Zuschlag pro Kind 833 €

Für ausländische Bürger gilt außerdem die Bedingung einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung von mindestens einem Jahr ab Antragsstellung.

Zeitraum
Der Wohnberechtigungsschein hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Nach Ablauf des Jahres kann ein neuer Schein beantragt werden.

  • alle volljährigen deutschen Bürger/innen
  • alle volljährigen ausländischen Mitbürger/innen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr
  • Asylberechtigte (alle Personen, bei denen das Asylverfahren bereits positiv abgeschlossen ist)

In Hessen ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins kostenfrei.

Stadtverwaltung Hofheim am Taunus - Wohnberechtigungsscheinstelle

Die Wohnberechtigungsscheinstelle ist zu folgenden Sprechzeiten besetzt: 

SachbearbeiterinSprechzeitenKontakt
Frau Azmani Montag bis Freitag: 
9.00 - 12.00 Uhr 
Telefon: 06192 202 314
E-Mail: oazmani@hofheim.de 

Die Antragstellung erfolgt ohne Terminvergabe.