Bebauungspläne der Stadt Hofheim am Taunus
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären ob dieses Grundstück von einem Bebauungsplan erfasst wird und was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
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Überblick
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
• zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
• zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
• zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
• zur überbaubaren Grundstücksfläche,
• zu den örtlichen Verkehrsflächen.Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
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Details
Hinweise
Alle Dateien, Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen. Planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche können aus den Darstellungen im Internet nicht abgeleitet werden.
Zur Klärung der Bebaubarkeit eines Grundstücks wenden Sie sich bitte an das Team Städtebauliche Planung.
Da es Bebauungspläne gibt, deren Geltungsbereiche sich sowohl auf die Gemarkung von Hofheim, als auch auf die Gemarkung von Marxheim erstrecken, empfehlen wir, ggf. auf beiden Seiten zu suchen.
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Downloads / Links
Downloads und Links
Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren: Aktuelle Offenlagen
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Personen Name Telefon E‑Mail Frau Peggy Blaue 06192 202-347 pblauehofheimde Herr Hans-Marc Kachstein 06192 202-339 hkachsteinhofheimde Herr Helmut Rösner 06192 202-240 hroesnerhofheimde Organisationseinheiten