Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Teaser

Sie wollen aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich abmelden. 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.

Voraussetzungen

  • Wegzug ins Ausland

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Herausgebende Stelle

Dr. Laier, RL VII2 BMI

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8

Fachlich freigegeben am

16.12.2020
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Bürgerbüro und Statistik
    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-270
06192 26320

buergerbuero(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr