Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene

Leistungsbeschreibung

Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

  • Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
  • Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen

Die Höhe der Förderung ist individuell.

Teaser

In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.

Der Verein

  • hat den Sitz in der Kommune
  • ist im Vereinsregister gemeldet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Sport, Vereine, Ehrenamt
    Elisabethenstraße 3a
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-352
06192 202-5352

Vereine(at)hofheim.de
vereinsfoerderung(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.