Steuersätze

 

Welche Hebesätze sind in Hofheim am Taunus gültig?

Hier finden Sie eine Übersicht zu allen Steuer- und Hebesätzen der Stadt Hofheim.

 

» Hebesätze:

Grundsteuer A  400 %

Grundsteuer B  480 % (ab 2016)

Gewerbesteuer 370 %

» Steuersätze Hundesteuer: 
Ersthund 92,00 EUR
Zweithund 104,00 EUR
Dritthund und jeder weitere Hund 116,00 EUR
Gefährliche Hunde 736,00 EUR (ab 01.01.2016)

» Steuersätze Spielapparatesteuer:
Die Steuer beträgt für Apparate mit Gewinnmöglichkeit je Kalendermonat und Gerät
15 % der Bruttokasse in Gaststätten und sonstigen Aufstellungsorten
20 % der Bruttokasse in Spielhallen

Apparate ohne Gewinnmöglichkeit je Kalendermonat und Gerät
8 % der Bruttokasse in Gaststätten und sonstigen Aufstellungsorten
8 % der Bruttokasse in Spielhallen

Apparate mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt
werden oder eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, je Kalendermonat und Gerät
60 % der Bruttokasse

» Steuersatz Zweitwohnungssteuer: 
10% der Jahresrohmiete

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus (-Stadtkasse, Steuern und Abgaben)
    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


steuern(at)hofheim.de
stadtkasse(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.