Reisepass: Verlustanzeige

Leistungsbeschreibung

Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

Teaser

Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

Expresspass
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Vorläufiger Reisepass
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Bürgerbüro und Statistik
    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-270
06192 26320

buergerbuero(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr