Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Leistungsbeschreibung
Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen
- Inkassodienstleistungen,
- Rentenberatung oder
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.
Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Suche nach Rechtsdienstleistern (z.B. in Ihrer Wohnortnähe)
- Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
- Feststellung, welchen Personen, die grundsätzlich ohne Registrierung Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die Erbringung untersagt ist
Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.
Verfahrensablauf
Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.
An wen muss ich mich wenden?
das Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtdienstleistungsregister.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium der Justiz
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Zeil 42
60313
+49 69 1367-01
+49 69 1367-2976
verwaltung(at)olg.justiz.hessen.de
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Mo: - Do: 07:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 15:00 Uhr
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
Zeil 42
60313
+49 69 1367-01
+49 69 1367-2976
verwaltung(at)olg.justiz.hessen.de
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Mo: - Do: 07:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 15:00 Uhr