Nottrauung

 

Soll die Eheschließung wegen lebensgefährlicher Erkrankung eines Eheschließenden sofort notwendig werden, wenden Sie sich bitte umgehend an das Standesamt.

Das Standesamt wird in Fällen dringender Todesgefahr eine unverzügliche Eheschließung ermöglichen. Das Verfahren zur Prüfung der Ehevoraussetzungen kann dann abgekürzt werden. In diesem Fall muss glaubhaft gemacht werden, dass kein Ehehindernis vorliegt.

Die Dringlichkeit der Eheschließung muss durch ein ärztliches Zeugnis bescheinigt werden.
In jedem Fall hat die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit und die Einsichtsfähigkeit über die Bedeutung der Eheschließung auf Seiten der Eheschließenden zu prüfen. Eine Eheschließung ist nur möglich solange der Erkrankte geschäftsfähig ist.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Personenstandswesen
    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-432
06192 202-261
06192 202-208
06192 202-332

Standesamt(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.