Marktfestsetzung (gewerbl. Messen, Märkte, Ausstellungen und Volksfeste)

 

Messen, Märkte und Ausstellungen
- Marktfestsetzung nach Titel IV der Gewerbeordnung -

Diese Seite richtet sich an gewerbliche Veranstalter von Messen, Märkten, Ausstellungen und Volksfeste an denen gewerbliche Anbieter teilnehmen.

Sollten Sie als Gewerbetreibender etwas derartiges planen, wenden Sie sich bitte an uns.

Gewerbliche Messen, Märkte, Ausstellungen und Volksfeste sind nach Titel IV der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig.

Durch die Festsetzung erhalten die Veranstaltungen die so genannten Marktprivilegien

- Abweichung von Ladenschlussvorschriften
- Wegfall des feiertagsrechtlichen Arbeitsverbots
- Reisegewerbekartenfreiheit

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus (-Allgemeine Ordungsangelegenheiten)
    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


www.hofheim.de
Ordnungsbehoerde(at)hofheim.de
Gewerbewesen(at)hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.