Landschaftspflege

Leistungsbeschreibung

Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.

Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zur Sicherung, Pflege, Wiederherstellung und Neuanlage naturnahe Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten. Maßnahmen der Landschaftspflege werden in Hessen bevorzugt in den NATURA 2000-Gebieten (Schutzgebiete nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union) durchgeführt.

Das Land fördert die Landschaftspflege über entsprechend ausgestaltete Programme. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer, i. d. R. Landwirte und Waldbesitzer.

An wen muss ich mich wenden?

Auskunft erteilt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf nachstehenden Internetseiten:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

10.02.2017
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus (-Grünflächen)
    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-227

gruenanlagen-spielplaetze(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

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Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus (-Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 53.1 - Naturschutz (Planungen und Verfahren))
    Wilhelminenstraße 1-3
    64283


+49 6151 12-5261

Naturschutz-Verfahren(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

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Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus (-Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 53.2 - Naturschutz (Schutzgebiete und biologische Vielfalt))
    Wilhelminenstraße 1-3
    64283


+49 6151 12-5431
+49 6151 12-6165

Naturschutz-Schutzgebiete(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

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Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus (-Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat)
    Mainzer Straße 80
    65189


+49 611 815-0
+49 611 815-1941

poststelle(at)umwelt.hessen.de
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat