Kommunale Kulturförderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:

  • Bibliotheken
  • Bildende Kunst, Darstellende Kunst
  • Film und Medien
  • Gedenkstätten
  • Heimatpflege
  • Sprach und Kulturarbeit
  • Internationale Kulturarbeit
  • Literatur
  • Museen und Ausstellungen
  • Musik sowie Soziokultur
  • etc.

Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.

Teaser

Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Verfahrensablauf

  1. In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
  2. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

Voraussetzungen

In der Regel müssen Sie:

  • die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
  • das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
  • Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.

Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:

  • Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus (-Fachbereich - Kultur und Sport)
    Elisabethenstraße 3a
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-443
06192 202-5443

stadtmuseum(at)hofheim.de
stadtkultur(at)hofheim.de
stadthalle(at)hofheim.de
Stadtarchiv(at)hofheim.de
Stadtbuecherei(at)hofheim.de
Vereine(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.