Kfz: Wildunfall

Leistungsbeschreibung

Viele Menschen bekommen nur selten Wildtiere zu Gesicht. Leider oftmals im Rahmen eines Wildunfalls mit dem PKW. Im Folgenden wird die richtige Handlungsweise bei einem solchen Unfall beschrieben.

Verfahrensablauf

Grundsätzlich:

  • Fahren Sie, insbesondere in der Morgen- oder Abenddämmerung bzw. nachts mit angepasster Geschwindigkeit!
  • Wenn ein Wildtier plötzlich vor Ihrem Auto auf der Straße auftaucht, setzen Sie nicht Ihre eigene Gesundheit aufs Spiel! Vermeiden Sie Vollbremsungen, Fernlicht und versuchen Sie nicht auszuweichen. Fahren Sie geradeaus und bremsen Sie angemessen.
  • Kommt es zu einer Kollision, so überprüfen Sie zuerst sich und ggf. Ihre Mitfahrer auf Unversehrtheit. Sichern Sie dann die Unfallstelle (Warndreieck ca. 100m vom Unfallort entfernt).
  • Sie sind verpflichtet jeden Wildunfall der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Diese verständigt den zuständigen Jagdausübungsberechtigten.
  • Sollte das Tier nach der Kollision verletzt in Sichtweite des Unfallortes liegen, so bleiben Sie ihm fern! Vermeintliche Hilfe aus gut gemeinter Tierliebe führt nur zu weiterem Stress für das Tier, verletzte Tiere können sich wehren und Sie verletzen. Ist das Tier bereits verendet, so entfernen Sie es von der Straße. Die unbefugte Aneignung von Unfallwild erfüllt den Tatbestand der Wilderei!

Bleiben Sie unbedingt am Unfallort bis die Polizei bzw. der Jagdausübungsberechtigte eintreffen. Da Sie Augenzeuge des Unfalls sind, können Sie Informationen liefern, die für den tierschutzgerechten Umgang mit dem wahrscheinlich verletzten Tier sehr wichtig sind. Außerdem können die Personen-oder Fahrzeugschäden festgestellt werden, was für die Wildunfallbescheinigung wichtig ist.

An wen muss ich mich wenden?

Der erste Anruf erfolgt an die örtliche Polizeidienststelle. Diese leitet alles Weitere in die Wege.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Geltendmachung eines Wildunfalls bei Ihrer Versicherungsgesellschaft benötigen Sie eine Wildunfallbescheinigung. Diese erhalten Sie von der Polizei oder dem hinzukommenden Jagdausübungsberechtigten.

Welche Gebühren fallen an?

Eine Wildunfallbescheinigung kostet in der Regel zwischen 15 und 25 €.

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

Was sollte ich noch wissen?

Für Teil- oder Vollkaskoversicherte übernimmt die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Forstämter und die Polizei entsprechende Bescheinigungen aus.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

19.06.2017
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus (-Grünflächen)
    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-227

gruenanlagen-spielplaetze(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.