Jugendarbeit / Jugendbildung

Leistungsbeschreibung

Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.

Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 SGB VIII wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige, mehr oder weniger pädagogisch geprägte, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß der eigenverantwortlichen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Konkret spiegelt sich dies darin wieder, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.

Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien (Jugendverbänden, Vereinen, Initiativen u. a.) und öffentlichen Trägern (Jugendämtern).

An wen muss ich mich wenden?

  • Hessischer Jugendring
  • Örtliche Jugendämter

Kinder und Jugendliche
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

Landesjugendamt Hessen

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus (-Kinder und Jugend)
    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-308

Jugendarbeit(at)hofheim.de
https://www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

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Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus (-Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur)
    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-0
06192 201-71998

schulen-jugend-kultur(at)mtk.org
www.mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung


Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr


Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung


Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr


Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr