Hunde

 

Grundsätzlich sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Hunde müssen außerhalb eines eingefriedeten Grundstücks ein Halsband tragen, auf oder an dem Name und Anschrift des Halters angegeben sind.

Im Wald muss ein Hund angeleint sein, wenn er nicht gegen Tollwut geimpft ist. Ansonsten hat er im Einflussbereich des Hundeführers zu bleiben und auf dessen Befehle zu hören.

Alle Hunde sind an der Leine zu führen
» bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln
» auf von den Gemeinden zu bestimmenden, der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Grundstück, insbesondere Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen oder Teilen davon.

Auf Spielplätzen, Spielparks, Liegewiesen und gesondert gekennzeichneten Anlagen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.

„Hinterlassenschaften“ der Hunde sind vom Halter sofort zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Gefährliche Hunde

Die Haltung bestimmter Hunderassen, z. B. Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Bullterrier, ist nach der „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“ (HundeVO) erlaubnispflichtig, da diese Hunde als gefährlich gelten.

Gefährlich sind aber auch Hunde unabhängig von der Rassenzugehörigkeit, die z. B. ohne begründeten Anlass einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben oder ein Tier durch Biss geschädigt zu haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein.

 

Downloads / Links

Hundesteuer Abmeldung

Hundesteuer Anmeldung

Hundesteuer Flyer

Antrag auf Hundesteuerbefreiung oder -vergünstigung

Information zur erhöhten Steuer für gefährliche Hunde

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden


Hunde können im Bürgerbüro steuerlich angemeldet werden.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus (-Allgemeine Ordungsangelegenheiten)
    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


www.hofheim.de
Ordnungsbehoerde(at)hofheim.de
Gewerbewesen(at)hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.