Gewässeraufsicht

Leistungsbeschreibung

Die Wasserbehörden überwachen im Auftrag des Gesetzgebers die Gewässer sowie die Einhaltung und Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen. Daraus ergeben sich für die Wasserbehörden unter anderem folgende Aufgaben:

  • Erteilung von Erlaubnissen, Bewilligungen für Gewässerbenutzungen, z. B.
    • Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
    • Abwassereinleitungen in Gewässer
    • Aufstauen von oberirdischen Gewässern
    • Erdwärmesonden
  • Erteilung von Genehmigungen, z. B. für
    • Abwasserbehandlungsanlagen
    • Abwassereinleitungen in Abwasseranlagen
    • bauliche Anlagen in Gewässern, Gewässerrandstreifen und Überschwemmungsgebieten
  • Entgegennahme von Anzeigen, z. B. für
    • geringfügige Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
    • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von besonderen Anforderungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
  • Planfestestellung oder Plangenehmigung bei Gewässerausbauten (Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer)
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht
     

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der WasserZustVO aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.
 

Welche Gebühren fallen an?

Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz - HVwKostG - in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- VwKostO-MUELV -.

Was sollte ich noch wissen?

Wasserbehörden in Hessen
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-2222
06192 201-1892

bauen-umwelt(at)mtk.org
https://www.mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
Nach Terminvereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

Mittwoch
Nach Terminvereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag
Nach Terminvereinbarung

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 41.2 - Oberflächengewässer

    Kreuzberger Ring 17a + b
    65205


+49 611 3309-2602
+49 611 3309-2444

oberflaechengewaesser-wi(at)rpda.hessen.de
zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - IV / Wi 41.2

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr