Freiwilliges Soziales Jahr

Leistungsbeschreibung

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich im sozialen Bereich zu engagieren und dabei berufliche Erfahrungen zu sammeln. Es besteht überwiegend aus praktischer Hilfstätigkeit. Wesentlicher Bestandteil des FSJ ist die pädagogische Begleitung zur Unterstützung, Qualifikation und Bildung der Freiwilligen. Das FSJ dient der Berufsorientierung und fördert die Persönlichkeitsentwicklung sowie die soziale Kompetenz.

In folgenden Bereichen der sozialen Arbeit kann ein FSJ abgeleistet werden:

  • Gesundheitswesen
  • Altenpflege
  • Behindertenhilfe
  • Kindertagesstätten
  • Kinder- und Jugendarbeit

Hierbei ist auch ein Einsatz im Ausland möglich.

Mehr zum Thema:

Freiwilligendienste in Hessen
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

Zeit, das Richtige zu tun. Freiwillig engagiert in Deutschland – Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr
(Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bei Interesse an den Träger, bei dem Sie gern das FSJ machen möchten. Von diesem erhalten Sie nähere Informationen, zum Beispiel zu den jeweiligen Einsatzstellen und Einsatzorten sowie die Einzelheiten der Bewerbung.

An wen muss ich mich wenden?

Ein Freiwilliges Soziales Jahr können Sie nur bei zugelassenen FSJ-Trägern ableisten. Diese Träger sind auch die Anlaufstellen für Ihre Bewerbung.

Eine Liste der Träger finden Sie im Informationsangebot des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Hessen.

Alle Träger im Kurzprofil
(Informationsangebot des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Hessen)

Voraussetzungen

Teilnehmer an einem FSJ

  • müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und
  • dürfen bis zur Beendigung des Dienstes das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Hinweis:

  • Der Kindergeldanspruch besteht während des FSJ weiter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Träger, welche Unterlagen er für eine Bewerbung von Ihnen benötigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das FSJ kann für eine Dauer von sechs bis 18 Monaten abgeleistet werden, wobei die Regelzeit 12 Monate beträgt. Es beginnt in der Regel jeweils am 1. September.

Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen Trägern gleich (in der Regel bis 31. März des Jahres). Erkundigen Sie sich deshalb möglichst frühzeitig.

Anträge / Formulare

Anträge sind formlos direkt an den Träger zu stellen

Was sollte ich noch wissen?

Sonstiges

Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung

Die Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld von mindestens 130,00 Euro, wobei die Höhe je nach Trägerorganisation variieren kann. Für Unterkunft und Verpflegung erhalten Sie eine Kostenpauschale. Unterkunft und Verpflegung können Ihnen auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist der Träger verantwortlich.

Bemerkungen

Weiter Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

Freiwilliges Soziales Jahr in Hessen
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Lieferanschrift

    Personal und Organisation
    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


  • Postanschrift

    Personal und Organisation
    Postfach: 1340
    65703 Hofheim am Taunus


06192 202-210

personalservice(at)hofheim.de
Organisation(at)hofheim.de
Bewerbung(at)hofheim.de
https://www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.