Förderung von Photovoltaikanlagen

 

Für die Anschaffung von sogenannten Mini-Photovoltaik-Anlagen bzw. Balkonmodulen gibt es ab Dienstag, 1. August 2023 eine Förderung der Kreisstadt Hofheim am Taunus.

Ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum der Anlage. Die Förderhöhe beträgt 100 Euro und pro Haushalt wird maximal eine Anlage gefördert. Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Zuge der Haushaltsberatungen eine solche Förderung beschlossen und 10.000 Euro im städtischen Haushalt bereitgestellt. 

„Dies ist ein weiterer Baustein der Energiewende, welche wir hier in Hofheim auf lokaler Ebene vorantreiben wollen. Hiermit wird ein Beitrag zur Reduzierung der CO2- Emissionen geleistet. Ich hoffe, dass diese Förderung für möglichst viele Hofheimerinnen und Hofheimer interessant ist“, sagt Bürgermeister Christian Vogt. Als zuständiger Dezernent für die Klimakampagne sagt Stadtrat Bernhard Köppler: „Zweck der Förderung ist der Ausbau erneuerbarer Energien in unserer Stadt. Außerdem sollen von dem Förderprogramm nicht nur Personen mit Wohneigentum, sondern auch Personen, die zur Miete leben, profitieren.“

Für die Förderung der von Mini-Photovoltaik-Anlagen gelten Richtlinien, welche hier heruntergeladen werden können. 

 

Downloads und Links

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus (-Hochbauplanung)
    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


Hochbau(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.